Verkaufsbedingungen - 2024
07. Januar 2011 (Im Streitfall gilt die italienische Version)
EINLEITUNG - Die folgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Käufer als bekannt. Unsere Verkäufe erfolgen, sofern nicht anders vereinbart und ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung angegeben, zu den folgenden allgemeinen Bedingungen. Alle an unser Unternehmen gerichteten Bestellungen bedeuten die bedingungslose Zustimmung des Käufers zu den allgemeinen Verkaufsbedingungen unseres Unternehmens.
ANGEBOTE - Angebote sind immer unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich von uns anders angegeben, und unterliegen den in der Liste enthaltenen allgemeinen Verkaufsbedingungen. Angebote für Lagerware gelten vorbehaltlich des Verkaufs. Angebote mit angegebener Gültigkeitsdauer sind für unser Unternehmen verbindlich, wenn die Annahme durch den Käufer innerhalb der festgelegten Frist erfolgt. Bei Annahme nach Ablauf der festgelegten Frist behalten wir uns das Recht vor, die Annahme zu akzeptieren oder abzulehnen.
BESTELLUNGEN - Die Auftragserteilung verpflichtet den Käufer zu den Preisen und allen Bedingungen der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Bestellungen gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung als abgeschlossen. Für zukünftige Verträge, sofern angenommen, müssen detaillierte Spezifikationen (für Stahlsorten und Abmessungen) bis zum vereinbarten Termin vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich unser Unternehmen das Recht vor, den Vertrag ohne Verpflichtung zur Leistung zu kündigen, sofern der Käufer nicht die gesamte Charge spezifiziert hat, und der Käufer kann keine Ansprüche auf Rückerstattung oder Entschädigung geltend machen. Bestellungen müssen vollständig und in allen Teilen definiert sein.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG - Die Lieferung umfasst nur die in unserem Auftragsbestätigungsschreiben oder einer späteren Änderung durch unser Unternehmen angegebenen Materialien und Mengen. Der Text unserer Auftragsbestätigung hat in jedem Fall Vorrang vor Texten von Angeboten und Bestellungen. Die Auftragsbestätigung gilt als akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von 3 Tagen nach Versanddatum beanstandet wird. Etwaige Bedingungen, die von Vertretern oder Vermittlern unseres Unternehmens geäußert werden, haben nur Gültigkeit, wenn sie im Text unserer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Nominale Gewichte und Abmessungen, wenn angegeben, sind indikativ und berücksichtigen die üblichen Toleranzen. Die Auftragsausführung gestattet Toleranzen von 10% mehr oder weniger des bestellten Gewichts, außer für solche Abmessungen oder Stahlsorten, für die die Toleranz jedes Mal vereinbart wird.
ANGEBOTSVERFAHREN - Die Produkte gemäß Preisliste werden von LINBRAZE S.r.l. angeboten und die Preise werden in Euro pro Kilogramm oder metrische Tonne angegeben.
VERSAND DER MATERIALIEN - Die Versandabwicklung erfolgt gemäß der in der Auftragsbestätigung angegebenen Methode (die im Falle von Abweichungen Vorrang hat) und erfolgt in der Regel unter unserer Aufsicht. Die Waren, die Gegenstand der Lieferung sind, sofern nicht anders und ausdrücklich vereinbart, gelten immer als ab Werk, und daher erfolgt der Transport auf Gefahr des Käufers. Falls der Verkaufspreis die Kosten bis zum Bestimmungsort einschließt, wird die Übertragung von uns im Auftrag des Käufers durchgeführt und erfolgt daher auf sein Risiko. Im außergewöhnlichen Fall, dass die Abholung der Produkte nach unserer ausdrücklichen Zustimmung durch den Käufer erfolgt, wie in der Auftragsbestätigung ausgewiesen, werden die Produkte gemäß der Preisliste plus dem für die Abholung durch den Käufer vorgesehenen Aufpreis berechnet. Bei Verzögerungen bei der Abholung fallen Lagerkosten an. Unser Unternehmen behält sich jedoch das Recht vor, teilweise oder vollständig vom Vertrag zurückzutreten und/oder die versandfertigen Materialien an die bekannte Adresse des Käufers zu versenden, wobei die Kosten gemäß Punkt 2 oben berechnet werden, falls fünfzehn Tage seit dem Datum der Mitteilung über die versandfertige Ware oder Prüfung vergangen sind und der Käufer die Abholung der Materialien nicht veranlasst hat; unsere Werkstätten oder Lager die Versendung aufgrund fehlender Anweisungen des Käufers nicht veranlasst haben. Alle Extras und Rabatte gemäß der Preisliste werden in Rechnung gestellt gemäß der folgenden Reihenfolge, sofern nicht anders angegeben: Stahlqualität, spezielle Anforderungen, Dicke und Breite, Beschichtung, Oberfläche, Verpackung, Kontrollen und verschiedene technische Dokumente. Für Stahlqualitäten, Formate und spezielle Anforderungen, die nicht in der Preisliste aufgeführt sind, werden die entsprechenden Extras jeweils vereinbart.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN - Die Zahlung unserer Lieferungen muss netto aller Kosten, Rabatte oder Steuern gemäß den in der Rechnung angegebenen Fristen und Methoden erfolgen. Für fakturierte, aber nicht versandte Materialien wird das Versanddatum als Rechnungsdatum für den Zahlungsbeginn angenommen. Unser Unternehmen behält sich das Recht vor: die Barzahlung bei Benachrichtigung über versandbereite Ware oder bei Versand zu verlangen; gestaffelte Zahlungsfristen zu gewähren, wenn erforderlich, gegen Wechsel, Schecks, Abtretungen oder Wechsel, wobei die Kosten und Stempelgebühren zu Lasten des Käufers gehen und in jedem Fall Verzugszinsen berechnet werden.
ZAHLUNGSVERZUG ODER ZAHLUNGSVERZÖGERUNG - Die Verzögerung der Zahlung aller oder eines Teils unserer Rechnungen über den vereinbarten Fälligkeitstermin hinaus führt zur sofortigen Fälligkeit von Zinsen, die gemäß den Bedingungen und Beträgen des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 09.10.2002 berechnet werden, das die Richtlinie 29.6.2000/35/EG und ihre Änderungen umsetzt. Darüber hinaus berechtigt die Nichtzahlung oder die Verzögerung der Zahlung von Rechnungen unser Unternehmen, unbeschadet anderer Maßnahmen, zur Forderung der Vorauszahlung für die verbleibenden Rechnungen oder zur Betrachtung des Vertrags als ausgesetzt oder aufgelöst und zur Aussetzung oder Annullierung der Durchführung jeglicher anderer laufender Verträge, ohne dass der Käufer Ansprüche auf Schadensersatz, Rückerstattung oder Vorbehalte in dieser Hinsicht geltend machen kann; der Käufer verpflichtet sich, alle Schäden (verursacht oder durch entgangenen Gewinn) zu erstatten, die aus der Nichterfüllung dieser Verträge resultieren.
EIGENTUMSÜBERTRAGUNG UND RISIKOÜBERGANG - Der Käufer erwirbt das Eigentum erst bei vollständiger Bezahlung der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung, übernimmt jedoch jegliches Risiko, das mit dem Produkt verbunden ist, einschließlich des Risikos der Beschädigung, ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Produkts am vereinbarten Bestimmungsort. Ab diesem Zeitpunkt entbindet sich der Verkäufer jeglicher Verantwortung für das Produkt.
VERPACKUNG - Unser Unternehmen stellt Verpackung entsprechend der Erfahrung und Verwendung bereit und ist außerdem ausdrücklich von jeglicher Haftung für Verluste und Schäden befreit. Die Verpackung (einschließlich Standardverpackung) wird netto für die Ware in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart und in unserer Auftragsbestätigung festgehalten. Die Verwendung einer bestimmten Verpackung oder der Verzicht auf Verpackung bei Waren, für die sie normalerweise verwendet wird, muss vom Käufer bei Auftragserteilung angefordert werden. Für bestimmte Arten von Verpackung ist der im aktuellen Preisverzeichnis angegebene Zusatzpreis in der Rechnung enthalten.
LIEFERZEITEN - Die Fertigstellungs-, Test-, Versand- oder Lieferzeiten, die sich aus unseren Auftragsbestätigungen ergeben, haben nur einen indikativen Wert und werden immer ohne Gewähr angegeben, außer im Fall unserer ausdrücklichen Verpflichtung, die sich klar aus unserer Auftragsbestätigung ergibt, und es sei denn, es treten unvorhergesehene Ereignisse jenseits höherer Gewalt auf, die an den Orten auftreten können, an denen die Aufträge ausgeführt werden. Etwaige Verzögerungen können daher keinesfalls zu Schadensersatz oder zur teilweisen Auflösung des Vertrags führen, es sei denn, diese Folgen wurden von uns ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung akzeptiert. In jedem Fall wird das Lieferdatum mit der Mitteilung eingehalten, dass die Ware versandbereit oder für Tests bereit ist. Zu den Fällen, die unser Unternehmen von jeglicher Verantwortung für die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung befreien, gehören diejenigen, die mit dem Mangel an Rohstoffen oder Elektrizität, Maschinenausfällen, Bahnstörungen oder anderen mit dem Warentransport verbundenen Dienstleistungsunterbrechungen, Mangel an Fahrzeugen oder Wagen für den Transport, Mobilmachung, Embargo oder Krieg in den Lieferländern von Rohstoffen, Streiks, Werksbesetzungen, Betriebsschließungen, Überschwemmungen, Naturkatastrophen usw. zusammenhängen, sowie jegliche Maßnahmen und Anordnungen der zuständigen Organe der Europäischen Gemeinschaft, die darauf abzielen, den Verbrauch von Rohstoffen und die Produktion und Verteilung von Stahl und Fertigprodukten zu begrenzen und in jedem Fall zu regulieren.
PRÜFUNG - Sofern nicht anders angegeben, erfolgen unsere Lieferungen gemäß den Standards und Spezifikationen der geltenden UNI- und EURONORM-Vorschriften. Etwaige Materialtests müssen vom Käufer ausdrücklich bei der Bestellung angefordert und von uns in unserer Auftragsbestätigung ordnungsgemäß akzeptiert werden; dies kann nur in unseren Werken vor dem Versand oder der Lieferung erfolgen. Der Materialtest entbindet die Auswirkungen und Zwecke des Materials. Der Test kann gemäß den UNI- und EURONORM-Standards oder gemäß den Vorgaben der Kontrollstellen oder gemäß anderen besonderen Vorschriften durchgeführt werden. Die Gebühren für externe Kontrollstellen (öffentliche oder vom Kunden beauftragte Einrichtungen) werden dem Käufer vollständig in Rechnung gestellt, sofern in der vorliegenden Preisliste nicht anders angegeben und vorgesehen. Der Käufer wird von unseren Werken darüber informiert, dass die Ware testbereit ist, damit der Käufer schnell Anweisungen an die von ihm beauftragte Behörde geben kann. Etwaige Zahlungen, die unser Unternehmen im Namen des Käufers an die Prüfstellen leistet, werden diesem sofort erstattet. Wenn Tests von staatlichen Agenten oder anderen anerkannten Behörden durchgeführt werden müssen und diese Agenten nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung über die Bereitschaft des Materials mit den Tests beginnen, gilt dies als Verzicht des Käufers auf den Test, und das Material wird stillschweigend von ihm akzeptiert. In diesem Fall gilt unser Unternehmen als berechtigt, den entsprechenden Versand durchzuführen und weitere Verarbeitungen und Produktionen fortzusetzen. Die oben genannte Frist von 30 Tagen verkürzt sich auf 15 Tage, wenn der Test von vom Käufer beauftragten Personen durchgeführt werden muss. In diesem Fall sendet unser Unternehmen dem Käufer eine Kopie des Prüfzertifikats der Produktionsstätten. In jedem Fall führt der Verzicht des Käufers auf den Test nicht zu einer Änderung des zusätzlichen Preises für Qualität und Tests gemäß der Preisliste für die einzelnen Produkte. Materialien, die während des Tests abgelehnt werden können, verpflichten unser Unternehmen allein zur Ersatzlieferung in kürzester Zeit, ohne die Verpflichtung zur sofortigen Herstellung und/oder Lieferung, und der Käufer kann keine Entschädigung oder Rückerstattung für entstandene Kosten verlangen. Wenn der Test auf Anfrage des Käufers ausgesetzt werden muss und diese Aussetzung von uns schriftlich akzeptiert wird, werden dem Käufer alle zusätzlichen Kosten, die aus dieser Aussetzung resultieren (Lagerung, zu zahlende Zinsen usw.), in Rechnung gestellt.
GEWÄHRLEISTUNG - Unser Unternehmen gewährleistet, dass das Material in jeder Hinsicht den in der Auftragsbestätigung angegebenen Merkmalen und Bedingungen entspricht. Es übernimmt jedoch, sofern nicht anders vereinbart, keine Verantwortung für die Anwendungen und Operationen, denen das gelieferte Material vom Käufer unterzogen wird. Etwaige technische Spezifikationen und/oder Garantieanforderungen des Käufers werden nur berücksichtigt, wenn sie in der Auftragsbestätigung angegeben sind. Der Käufer ist verpflichtet, Tests an den Produkten durchzuführen, um festzustellen, ob sie für die vorgesehene Verarbeitung und Verwendung geeignet sind.
BESCHWERDEN - Etwaige Beanstandungen hinsichtlich Waren, die nicht den Angaben in unserer Auftragsbestätigung entsprechen, müssen schriftlich innerhalb von höchstens fünfzehn Tagen nach Erhalt der Waren eingereicht werden, sofern dieses Recht nicht erloschen ist. Die Meldung etwaiger versteckter Mängel muss schriftlich, sofern dieses Recht nicht erloschen ist, innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung und in jedem Fall innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach Erhalt des Produkts erfolgen. Wenn die Beanstandung rechtzeitig erfolgt und von unseren Technikern als berechtigt zertifiziert wird, beschränkt sich unsere Verpflichtung auf den Ersatz der als nicht konform erkannten Waren am selben Ort der ursprünglichen Lieferung, vorausgesetzt, dass die Waren zurückgegeben werden, und jegliches Recht des Käufers auf Vertragsauflösung oder Schadensersatz und Rückerstattung jeglicher Art wird ausgeschlossen. Der Käufer ist von jeglichem Recht auf Beanstandung ausgeschlossen, und daher muss der Ersatz der Waren sofort ausgesetzt werden, falls die Verarbeitung oder Verwendung des beanstandeten Materials nicht sofort ausgesetzt wird. Beanstandungen und Einsprüche berechtigen den Käufer nicht dazu, die Zahlung der beanstandeten Waren auszusetzen.KÄUFERSEITIGE STEUERN - Für Verkäufe in Italien wird die Mehrwertsteuer (IVA) zum zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Satz dem Rechnungsbetrag hinzugefügt. Verkäufe in andere Länder der Europäischen Gemeinschaft sind von der oben genannten Mehrwertsteuer befreit. Die Steuern und/oder Zölle, die die Materialien bei der Einfuhr in die genannten Länder betreffen, gehen zu Lasten des Käufers, ebenso wie die Steuern und/oder Zölle, die das Produkt bei der Einfuhr in Länder außerhalb der EU betreffen.
RÜCKTRITTSKLAUSEL - Neben Fällen von höherer Gewalt und anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen, einschließlich des Ausnahmezustands, des Embargos oder Krieges auch in Lieferländern von Rohstoffen, Streiks und gewerkschaftlichen Unruhen, Werkbesetzungen, Betriebsschließungen, Bränden, Überschwemmungen, Naturkatastrophen usw., sowie im Falle etwaiger Maßnahmen und Verordnungen der Europäischen Kommission zur Begrenzung und in jedem Fall zur Regelung des Verbrauchs bestimmter Rohstoffe sowie der Produktion und Verteilung von Stahl und Fertigprodukten, hat unser Unternehmen das Recht, sich ganz oder teilweise von einem endgültig abgeschlossenen Verkaufsvertrag zurückzuziehen, ebenso wie von solchen, die sich in der Verhandlungsphase befinden, jedes Mal, wenn Ereignisse und Umstände eintreten, die den Markt erheblich beeinflussen, den Wert der Währung (einschließlich Abwertungen in der EWG) und die Bedingungen der italienischen Industrie. In solchen Fällen und im Allgemeinen, wenn unser Unternehmen aufgrund von Umständen, die nicht von seinen Handlungen oder Verschulden abhängen, von einem Vertrag zurücktritt, hat der Käufer kein Recht auf Schadensersatz, Entschädigung oder Rückerstattung und muss, wenn von unserem Unternehmen gefordert, für fertige oder im Arbeitsprozess befindliche Waren bezahlen.
GERICHTSSTAND - Das zuständige Gericht für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkäufen und den damit verbundenen Verträgen, die von unserem Unternehmen abgeschlossen wurden, ist das Gericht von CALTANISSETTA (Italien).
ANWENDBARES RECHT - Für alle Angelegenheiten, die in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht geregelt sind, gilt das italienische Recht für die von unserem Unternehmen abgeschlossenen Verkäufe, da die Lieferverträge als in Italien abgeschlossen gelten.